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   BVerwG, 06.12.1974 - III B 111.72   

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https://dejure.org/1974,2486
BVerwG, 06.12.1974 - III B 111.72 (https://dejure.org/1974,2486)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1974 - III B 111.72 (https://dejure.org/1974,2486)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1974 - III B 111.72 (https://dejure.org/1974,2486)
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  • BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71

    Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1974 - III B 111.72
    Diese auf den Einheitswert bezogene Rechtsfrage kann in einem künftigen Revisionsverfahren Indessen nicht geklärt werden, weil die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Einheitswert lediglich hilfsweise erfolgt sind und die vom Verwaltungsgericht in erster Linie getroffene Feststellung zum Verkehrswert für sich allein die Entscheidung trägt (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, InsbesondereUrteil vom 9. November 1972 - BVerwG III C 41.71 - [BVerwGE 41, 145]).

    Sie sind darüber hinaus aber auch nicht mehr klärungsbedürftig, weil bereits fortlaufend entschieden worden ist, daß ein unter dem Einheitswert liegender Kaufpreis - mag er, wie hier behauptet, auch geringfügig unter dem Einheitswert liegen - regelmäßig keine angemessene Gegenleistung darstellt und nur beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch einmal ein unter dem Einheitswert liegender Kaufpreis im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 4 RepG bzw. des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV angemessen sein kann(Urteil vom 9. November 1972 - BVerwG III C 41.71 - [a.a.O.] und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1974 - III B 111.72
    Da es nach dem Klagevorbringen keine konkreten Anhaltspunkte dafür gesehen hat, diese dem Kläger günstigsten Mindestwerte nicht zu berücksichtigen, bestand für das Verwaltungsgericht kein erkennbarer Anlaß, noch ein weiteres Gutachten im gerichtlichen Verfahren einzuholen (vgl. hierzu:Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG V C 45.63 - [BVerwGE 18, 216];Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 79]).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 48.68

    Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Unentbehrlichkeit für den väterlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1974 - III B 111.72
    Da es nach dem Klagevorbringen keine konkreten Anhaltspunkte dafür gesehen hat, diese dem Kläger günstigsten Mindestwerte nicht zu berücksichtigen, bestand für das Verwaltungsgericht kein erkennbarer Anlaß, noch ein weiteres Gutachten im gerichtlichen Verfahren einzuholen (vgl. hierzu:Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG V C 45.63 - [BVerwGE 18, 216];Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 79]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 166.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Bindung des

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1974 - III B 111.72
    Ob solche Tatsachen vorliegen, ist nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu beurteilen, von der das Revisionsgericht bei der Prüfung von Aufklärungsmängeln selbst dann auszugehen hat, wenn es sie für unzutreffend hält(Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 166.68 - [Buchholz 310 § 96 Nr. 9]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1974 - III B 111.72
    Soweit die Beschwerde darauf gestützt ist, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), ist eine konkrete klärungsbedürftige und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige Rechtsfrage nicht dargelegt worden (vgl. hierzu:Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90]).
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